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   VG Schleswig, 27.05.2021 - 11 B 22/21   

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https://dejure.org/2021,14414
VG Schleswig, 27.05.2021 - 11 B 22/21 (https://dejure.org/2021,14414)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27.05.2021 - 11 B 22/21 (https://dejure.org/2021,14414)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27. Mai 2021 - 11 B 22/21 (https://dejure.org/2021,14414)
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  • OVG Hamburg, 24.10.2005 - 3 Nc 37/05

    Beweislast für Zugang bei nachgewiesener Aufgabe des Widerspruchsschreibens zur

    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2021 - 11 B 22/21
    Die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang des Widerspruchs trägt der Widerspruchsführer (ThürOVG LKV 2011, 284 (285); OVG B-Stadt NJW 2006, 2505 (2506)).
  • VG Schleswig, 09.01.2019 - 1 B 137/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2021 - 11 B 22/21
    Deshalb ist in diesen Fällen § 80 Abs. 5 VwGO der zutreffende Rechtsbehelf (so auch OVG Schleswig, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 4 MB 40/11 -, n.v. S. 4 der Beschlussausfertigung; VG Schleswig, Beschluss vom 09. Januar 2019 - 1 B 137/18 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2007 - 2 M 318/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Verlängerung einer

    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2021 - 11 B 22/21
    Zwar lebt im Falle der Anordnung der aufschiebenden Wirkung die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nicht (wieder) auf, denn die behördliche Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Verwaltungsakt im Sinne des § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, der nach der Konzeption des Gesetzgebers unbeschadet einer gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Ausländers beendet (OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 2 M 318/06 -, juris Rn. 4 m.w.N.; VG Schleswig, Beschluss vom 26. November 2018 - 1 B 115/18 -, juris Rn. 21).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2011 - 4 MB 40/11

    Ausländerrecht (Abschiebungsschutz): Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2021 - 11 B 22/21
    Deshalb ist in diesen Fällen § 80 Abs. 5 VwGO der zutreffende Rechtsbehelf (so auch OVG Schleswig, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 4 MB 40/11 -, n.v. S. 4 der Beschlussausfertigung; VG Schleswig, Beschluss vom 09. Januar 2019 - 1 B 137/18 -, juris Rn. 6).
  • OVG Thüringen, 07.02.2011 - 2 ZKO 621/09

    Beweislast für den Zugang des Widerspruchs bei Aufgabe des Widerspruchsschreibens

    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2021 - 11 B 22/21
    Die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang des Widerspruchs trägt der Widerspruchsführer (ThürOVG LKV 2011, 284 (285); OVG B-Stadt NJW 2006, 2505 (2506)).
  • VGH Hessen, 06.02.2014 - 6 A 876/10

    Sanktionsbeschluss

    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2021 - 11 B 22/21
    Die materielle Beweislast trifft in diesem Fall den Antragsteller, da die Folgen der Unerweislichkeit einer Tatsache denjenigen Beteiligten treffen, der aus dieser Tatsache ihm günstige Rechtsfolgen herleitet (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 06.02.2014 - 6 A 876/10 - juris Leitsatz).
  • VG Schleswig, 26.11.2018 - 1 B 115/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2021 - 11 B 22/21
    Zwar lebt im Falle der Anordnung der aufschiebenden Wirkung die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nicht (wieder) auf, denn die behördliche Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Verwaltungsakt im Sinne des § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, der nach der Konzeption des Gesetzgebers unbeschadet einer gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Ausländers beendet (OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 2 M 318/06 -, juris Rn. 4 m.w.N.; VG Schleswig, Beschluss vom 26. November 2018 - 1 B 115/18 -, juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 18.06.2007 - 11 CS 06.1959

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis // Wirksame

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